Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Flycatcher Safaris GmbH (nachfolgend «Flycatcher Safaris» genannt) für von Flycatcher Safaris veranstaltete Reisearrangements oder andere von Flycatcher Safaris im eigenen Namen angebotenen Leistungen.

1 Vertragsabschluss

1.1 Reiseanmeldung

Der Vertrag zwischen Ihnen und Flycatcher Safaris kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei Flycatcher Safaris zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und Flycatcher Safaris wirksam.

Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer.

1.2 Namensangaben

Sie sind verpflichtet, bei der Buchung Ihren Namen und die Namen der Mitreisenden wie in den für die Reise verwendeten Personalausweisen (Reisepass) anzugeben. Stimmen die Namen auf den Reisedokumenten, insbesondere auf dem Flugschein nicht mit den Namen auf dem Personalausweis überein, kann Ihnen die Reiseleistung, z.B. durch die Fluggesellschaft, verweigert werden, oder es entstehen Kosten für die Neuausstellung des Tickets. In diesem Falle werden nicht bezogene Leistungen nicht rückvergütet.

1.3 Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus Ihrem persönlichen Reiseangebot (Reiseprogramm mit Offerte) und der Buchungsbestätigung. Änderungen und Sonderwünsche sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von Flycatcher Safaris schriftlich bestätigt worden sind.


2 Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Preise

Die Preise für die Reisearrangements und die in den Preisen eingeschlossenen Leistungen ersehen Sie aus Ihrer persönlichen Reiseofferte. Die Preise verstehen sich, wenn nichts anderes erwähnt ist, pro Person bei Unterkunft im Doppelzimmer und sind in Schweizer Franken angegeben.
Preisänderungen siehe Ziffer 4.

2.2 Anzahlung

Bei Erhalt der Buchungsbestätigung ist pro Person eine Anzahlung von mindestens 20 % des Reisepreises zu leisten. Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie allenfalls bereits ausgestellte Flugtickets, die zusammen mit der Anzahlung zur Zahlung fällig sind.

2.3 Restzahlung

Zusammen mit Ihren Reisedokumenten erhalten Sie eine Rechnung über den noch ausstehenden Betrag. Die Zahlung für den restlichen Reisepreis hat bis spätestens 30 Tage vor Abreise zu erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung ist Flycatcher Safaris berechtigt, die Reiseleistungen zu verweigern und die Annullierungskosten nach Ziffer 3.2 geltend zu machen.

2.4 Kurzfristige Buchung

Bei einer kurzfristigen Buchung wird der gesamte Rechnungsbetrag mit der Buchungsbestätigung in Rechnung gestellt und ist umgehend zu bezahlen.

2.4 Zahlung mit Kreditkarte

Unsere Preise sind Barzahlungspreise. Für andere Zahlungsarten (z.B. Kredit- oder Debitkarten) werden Ihnen die von der Abrechnungsstelle belasteten Gebühren berechnet.


3 Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr Reiseprogramm oder können die Reise nicht antreten (Annullierung)

3.1 Meldung

Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen oder die Reise absagen (annullieren), so müssen Sie dies Flycatcher Safaris oder Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind Flycatcher Safaris oder der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.

3.2 Annullierungskosten

Bei Änderungen, Umbuchungen oder Annullierungen einer bereits gebuchten Reise werden folgende Annullierungskosten erhoben:

  • ab Datum der schriftlichen Anmeldung bis 91 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
  • 90 – 31 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
  • 30 – 0 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Reisepreises

Massgebend zur Berechnung des Annullierungs- oder Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei Flycatcher Safaris oder der Buchungsstelle. Bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

3.3 Annullierungskostenversicherung

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullierungskostenversicherung. Diese bezahlt die Annullierungskosten im Falle eines versicherten Ereignisses. Massgebend ist die jeweils geltende Versicherungspolice.

Im Falle einer Annullierung Ihrer Reise bleibt die Prämie für die Annullierungskostenversicherung geschuldet.

3.4 Ersatzreisender

Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen, der bereit ist, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten.

Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie und er gemeinsam (solidarisch) für die Bezahlung des Reisepreises. Allfällig entstehende Mehrkosten (z.B. Annullation und Neuausstellung von Flugtickets) sind durch Sie und den Ersatzreisenden zu übernehmen.

Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnung, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung (Ziffer 3.2).


4 Programm- und Preisänderungen

4.1 Änderungen vor Vertragsabschluss

Flycatcher Safaris behält sich ausdrücklich das Recht vor, Leistungsbeschreibungen, Preise auf Preislisten und im Internet vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Flycatcher Safaris oder Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss.

4.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss

Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss können sich in folgenden Fällen ergeben:

  • nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge)
  • neu eingeführte oder erhöhte Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen, Parkeintrittsgebühren)
  • Einführung oder Erhöhung von Steuern und staatlichen Abgaben, staatlich verfügte Preiserhöhungen usw.
  • Wechselkursänderungen

Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend.

Wir werden Sie bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn über eine Preiserhöhung informieren. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglichen Reisepreises beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 4.4 genannten Rechte zu.

4.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn

Flycatcher Safaris behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Flycatcher Safaris bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.

Insbesondere haftet Flycatcher Safaris nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen und Verspätung von Dritten, für die Flycatcher Safaris nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind.

Flycatcher Safaris orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

4.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss Preis- oder Programmänderungen vorgenommen werden

Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % des ursprünglichen Reisepreises, so haben Sie folgende Rechte:

  • a) Sie können die Vertragsänderung annehmen.
  • b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet.
  • c) Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen.

Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 5 Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der schweizerischen Post übergeben).


5 Absage durch Flycatcher Safaris

5.1 Mindestteilnehmerzahl

Für einzelne von Flycatcher Safaris angebotene Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung finden. Beteiligen sich an einer solchen Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann Flycatcher Safaris die Reise spätestens 3 Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn absagen.

5.2 Höhere Gewalt, Streiks

Sollten unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen aller Art oder Streiks die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann Flycatcher Safaris die Reise absagen.

5.3 Reiseabsagen aus anderen Gründen

Flycatcher Safaris ist berechtigt, die Reise aus anderen Gründen abzusagen. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 4.4.


6 Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise

Flycatcher Safaris kann aus rechtlich zulässigen Gründen das Programm oder einzelne Leistungen ändern, sofern dadurch keine wesentliche Programmänderung entsteht oder der Charakter der Reise verändert wird.

Sollte während der Reise eine Programmänderung (z.B. infolge von Witterungseinflüssen) vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen Flycatcher Safaris den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen (s. Ziffer 9).

Wenn Sie während der Reise aus eigenem Wunsch eine andere Unterkunft oder ein anderes Transportmittel als die im Reiseprogramm vorgesehenen wählen, rechnen Sie die entstehenden Kosten mit dem neuen Leistungsträger direkt ab.


7 Sie brechen die Reise ab

Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen, unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr, zurückbezahlt, sofern sie Flycatcher Safaris nicht belastet werden.

In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahe stehenden Person) wird Ihnen Flycatcher Safaris oder der Leistungsträger vor Ort soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Allfällige Kosten, wie z.B. für Transport usw., gehen zu Ihren Lasten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer Rückreisekosten- und SOS-Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist.


8 Beanstandungen

8.1 Beanstandung, Beanstandungsfrist und Abhilfe verlangen

Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei der örtlichen Flycatcher Safaris-Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen.

Die örtliche Flycatcher Safaris-Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der örtlichen Flycatcher Safaris-Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Diese sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und dergleichen anzuerkennen.

Sollten Sie wider Erwarten weder die örtliche Flycatcher Safaris-Vertretung oder den Leistungsträger erreichen, so wenden Sie sich bitte direkt an uns. Die notwendigen Angaben erhalten Sie mit den Reiseunterlagen.

8.2 Selbstabhilfe

Sofern innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von Flycatcher Safaris ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung verlangt (Ziffer 8.1 und 9).

8.3 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber Flycatcher Safaris geltend machen

Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Flycatcher Safaris geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich Flycatcher Safaris unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der örtlichen Flycatcher Safaris-Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

8.4 Verwirkung Ihrer Ansprüche

Sollten Sie die Mängel oder den Schaden nicht nach Ziffer 8.1 und 8.2 anzeigen, so verlieren und verwirken Sie sämtliche Rechte auf Abhilfe, wie z.B. das Recht auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages, Schadenersatz usw. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert vier Wochen nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend gemacht haben. Vorbehalten bleibt die Regelung betreffend Fluggepäck (Ziffer 8.5).

8.5 Fluggepäck

Schäden an Fluggepäck oder dessen verzögerte Zustellung ist unverzüglich an Ort und Stelle der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadenanzeige anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel jegliche Schadenersatzforderungen ab, wenn keine oder verspätet Schadenanzeige gemacht wird.

Wenn Gepäckschäden nicht innert 7 Tagen nach Erhalt, Schäden infolge verspäteter Gepäckauslieferung nicht innert 21 Tagen, nachdem das Gepäck zur Verfügung gestellt worden ist, angemeldet werden, gehen Sie sämtlicher Rechte verlustig.


9 Haftungsbestimmungen

9.1 Allgemeines

Flycatcher Safaris vergütet Ihnen im Rahmen nachstehender Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes oder des erlittenen Schadens, soweit es der örtlichen Flycatcher Safaris-Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen und soweit eine Haftung von Flycatcher Safaris besteht.

9.2 Haftungsbeschränkung, Haftungsausschlüsse

9.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze

Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haftet Flycatcher Safaris nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze.

Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr).

9.2.2 Haftungsausschlüsse

Flycatcher Safaris haftet Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

  • auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
  • auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist
  • auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Flycatcher Safaris, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht, Pflicht zum Ersatz immaterieller Schäden, Frustrationsschäden, Entschädigung für Selbstabhilfe usw. von Flycatcher Safaris ausgeschlossen.

9.2.3 Personenschäden

Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet Flycatcher Safaris im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, der massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze.

9.2.4 Andere Schäden (Sach- und Vermögensschäden)

Bei anderen Schäden (d.h. nicht Personenschäden), die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Flycatcher Safaris auf maximal den zweifachen Reisepreis pro Person beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sowie die massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze mit tieferen Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen.

9.2.5 Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit

Für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden usw. haftet Flycatcher Safaris nicht.

9.2.6 Wertgegenstände, Bargeld, Kreditkarten usw.

Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto-, Video- und Kommunikationsausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug, im Hotelzimmer oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhanden gekommenen Check- und Kreditkarten usw. haften wir nicht.

9.2.7 Flug- und Fahrpläne usw.

Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung von Fahrplänen nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen, Naturereignisse usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.

9.2.8 Veranstaltungen während der Reise

Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen veranstaltet (Fremdleistungen). Flycatcher Safaris ist nicht Ihre Vertragspartei und haftet in keinem Falle.

9.3 Ausservertragliche Haftung

Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen und internationalen Abkommen. Bei anderen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis/Person je Reisender beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze, nationale Gesetze oder diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen.

9.4 Verjährung

Sämtliche Forderungen verjähren innert eines Jahres nach vertraglichem Reiseende. Vorbehalten bleiben kürzere Verjährungsfristen in den anwendbaren internationalen Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetzen oder nationalen Gesetzen resp. längere, vertraglich nicht abänderbare Verjährungsfristen.


10 Versicherungen

Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Flycatcher Safaris empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen wie z.B. Reisegepäck-Versicherung, Annullierungskostenversicherung, Reiseunfall-, und Reisekrankenversicherung, Extra-Rückreisekosten-Versicherung usw.


11 Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

11.1 Einreisevorschriften

Bei der Reiseausschreibung oder in Ihrer persönlichen Offerte finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger und Bürger Liechtensteins. Bürger anderer Staaten erkundigen sich bei Flycatcher Safaris oder beim betreffenden Konsulat über die für sie geltenden Bestimmungen.

11.2 Reisedokumente und Visa

Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen.

11.3 Einhaltung von Vorschriften

Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.

11.4 Einreiseverweigerung

Flycatcher Safaris macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie Flycatcher Safaris ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.


12 Datenschutz

Flycatcher Safaris hält sich bei der Beschaffung und Nutzung von Personendaten an die Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes.

Wir werden Ihre Daten, soweit zur Vertragsabwicklung notwendig, an die Leistungserbringer weiterleiten. Diese befinden sich auch im Ausland, wo der Datenschutz u.U. nicht schweizerischem Standard entspricht.

12.1 Informationen über unsere Angebote

Wir werden uns erlauben, Sie in Zukunft über unsere Reiseangebote zu informieren. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diesen Dienst bei uns abzubestellen.


13 Sicherstellung

Durch die Teilnahme am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche (www.garantiefonds.ch) garantiert Ihnen Flycatcher Safaris die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer gebuchten Pauschalreise einbezahlten Beträge.


14 Ombudsmann

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Flycatcher Safaris eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

Adresse: www.ombudsman-touristik.ch


15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Flycatcher Safaris ist schweizerisches Recht anwendbar.
Für Klagen gegen Flycatcher Safaris wird ausschliesslich das zuständige Gericht am Sitz von Flycatcher Safaris vereinbart.

Stand: Juli 2020


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